Absofort können Sie auch die §57a-"Pickerl" Begutachtung durchführen lassen...


Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch uns spart Zeit und Geld da Sie auch Ihr Auto gleich reparieren lassen können.

Alin Heler
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit. Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Was wird überprüft?
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Ausrüstung
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Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
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Sicherheits - Komponenten
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Fahrgestell und Karosserie
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Reifen und Räder
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Motor & Bremsen
Vorteile der §57a-Begutachtung
- Persönliche Beratung
- Objektive Diagnose
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit